Deprecated: Hook custom_css_loaded is deprecated since version jetpack-13.5! Use WordPress Custom CSS instead. Individuelles CSS wird von Jetpack nicht mehr unterstützt. In der WordPress.org-Dokumentation erfährst du, wie du für deine Website individuelle Stile anwenden kannst: https://wordpress.org/documentation/article/styles-overview/#applying-custom-css in /www/htdocs/w01336c4/Fussfuersorge.de/wp-includes/functions.php on line 6078 Podologie vs. Fußpflege - FUSSFUERSORGE
Der große Unterschied zwischen Podologie und klassischer Fußpflege
Am 01.01.2002 ist das vom Bundestag verabschiedete Podologengesetz in Kraft getreten; danach dürfen nur Personen, die eine 2-jährige Vollzeitausbildung oder 3-4-jährige Teilzeitausbildung (oder anerkannte gleichwertige Ausbildung) mit staatlicher Abschlussprüfung im Beisein des zuständigen Amtsarztes an einer staatlichen Schule für Podologie nachweisen können, die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin (med. Fußpfleger/-in) führen.
Der Beruf gilt als Medizinalfachberuf (wie Logopäde, Physiotherapeut, Ergotherapeut usw.). Nur Podologen können die Zulassung zur Abrechnung mit den Krankenkassen beantragen, wobei hier auch räumliche, hygienische und maschinelle Voraussetzungen und Auflagen der Kassen zu beachten sind.
Aber Achtung: die Tätigkeitsbezeichnung „medizinische Fußpflege“ ist leider in den meisten Bundesländern – so auch in NRW – nicht gesetzlich geschützt und kann daher von jedem – wie auch immer ausgebildeten Fußpfleger/Kosmetiker benutzt und beworben werden.
Normale Fußpflegeausbildungen dauern ca. ein Wochenende bis 12 Wochen (hier meist zweimal in der Woche Abendunterricht) und schließen mit einem Zertifikat ab; meist wird ärztlich geprüft darauf vermerkt; dies garantiert allerdings keinerlei Qualität.
Die Tätigkeitsbezeichnung „medizinische Fußpflege“ sagt also nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich von einem medizinischen Fußpfleger (also Podologen) behandelt werden.
Suchen Sie kompetente Hilfe bei Fußproblemen sollten Sie sich einem Podologen anvertrauen, denn dieser verfügt über eine 2-jährige Vollzeitausbildung oder 3-4 jährige Teilzeitausbildung mit medizinischem Hintergrundwissen und wird einen Facharzt oder andere med. Fachkräfte ggfs. mit einbeziehen.
Um die Kassenzulassung zu bekommen und zu behalten sind jährliche Fortbildungen wie bei den Ärzten Pflicht.
In Anbetracht dieser Sachlage, dürfte auf der Hand liegen, dass es nicht gleichgültig sein kann, wem Sie die Gesundheit Ihrer Füße anvertrauen. Fundiertes Fachwissen unter Einhaltung der strengen Hygienevorschriften garantieren Ihnen die bestmögliche Fußbehandlung.