Medizinische Fachkompetenz oder kosmetische Fußpflege? Warum die richtige Qualifikation für Ihre Fußgesundheit entscheidend ist.
Nicht jede Fußpflege ist Podologie. Obwohl die Begriffe im Alltag häufig gleichgesetzt werden, bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich Ausbildung, Qualifikation und Behandlungsmöglichkeiten.
Während die klassische kosmetische Fußpflege vor allem der Pflege und Verschönerung gesunder Füße dient, ist die Podologie ein staatlich anerkannter Gesundheitsfachberuf mit einer fundierten medizinischen Ausbildung.
Gerade bei Erkrankungen der Füße, krankhaften Nagelveränderungen oder besonderen gesundheitlichen Risiken ist es wichtig, auf die entsprechende fachliche Qualifikation zu achten.
Mit Inkrafttreten des Podologengesetzes (PodG) am 1. Januar 2002 wurde die Ausbildung und Berufsbezeichnung der Podologinnen und Podologen in Deutschland gesetzlich geregelt.
Die Berufsbezeichnungen „Podologin“, „Podologe“, „Medizinische Fußpflegerin“ und „Medizinischer Fußpfleger“ sind gesetzlich geschützt.
Sie dürfen nur von Personen geführt werden, die über die entsprechende staatliche Erlaubnis verfügen.
Die reguläre Ausbildung umfasst:
Damit gehört die Podologie zu den bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen.
Die kosmetische Fußpflege konzentriert sich auf die Pflege, das Wohlbefinden und das äußere Erscheinungsbild gesunder Füße.
Zu den typischen Leistungen gehören beispielsweise das Kürzen und Formen gesunder Fußnägel, die kosmetische Hautpflege und die Entfernung oberflächlicher Verhornungen im Rahmen der kosmetischen Tätigkeit.
Im Gegensatz zur Podologie ist die Ausbildung zur kosmetischen Fußpflege nicht durch ein einheitliches bundesgesetzliches Berufsrecht geregelt.
Dauer, Inhalte und Abschlüsse entsprechender Lehrgänge können deshalb erheblich variieren.
Ein privates Ausbildungszertifikat ist nicht mit der staatlichen Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ gleichzusetzen.
Die Bezeichnung „medizinische Fußpflege“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig verwendet.
Dabei ist zwischen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“ beziehungsweise „Medizinischer Fußpfleger“ und einer allgemeinen Beschreibung angebotener Fußpflegeleistungen zu unterscheiden.
Die Werbung mit medizinisch klingenden Begriffen darf nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, dass eine staatlich anerkannte podologische Qualifikation vorliegt.
Unser Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Behandlung darauf, ob die behandelnde Person die staatlich geschützte Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen darf.
| Merkmal | Podologie | Kosmetische Fußpflege |
|---|---|---|
| Ausbildung | Staatlich geregelt | Nicht bundeseinheitlich geregelt |
| Berufsbezeichnung | Gesetzlich geschützt | Fußpfleger/in nicht entsprechend geschützt |
| Schwerpunkt | Medizinisch orientierte Fußbehandlung | Pflege gesunder Füße |
| Medizinische Fachkenntnisse | Bestandteil der vorgeschriebenen Ausbildung | Je nach Lehrgang unterschiedlich |
| Behandlung von Risikopatienten | Im Rahmen der beruflichen Befugnisse | Keine gleichwertige medizinische Qualifikation vorausgesetzt |
| Kassenabrechnung | Bei entsprechender Zulassung und Verordnung möglich | Keine Abrechnung podologischer Heilmittel |
Unsere Füße sind täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Veränderungen an Haut und Nägeln können harmlos sein, aber auch auf gesundheitliche Probleme hinweisen.
Besonders bei Menschen mit Diabetes mellitus, Nervenschädigungen oder Durchblutungsstörungen können bereits kleine Verletzungen schwerwiegende Folgen haben.
Podologinnen und Podologen sind darauf geschult, auffällige Veränderungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu erkennen, fachgerecht zu versorgen und bei Bedarf eine ärztliche Abklärung zu empfehlen.
Zu den podologischen Behandlungsmöglichkeiten gehören unter anderem:
Ein weiterer Unterschied besteht in der Möglichkeit, bestimmte podologische Behandlungen als Heilmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.
Dafür müssen die medizinischen Voraussetzungen der Heilmittel-Richtlinie erfüllt sein und eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen.
Außerdem muss die Behandlung durch einen dafür zugelassenen Leistungserbringer erfolgen.
Eine podologische Heilmittelverordnung ist unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise bei diabetischem Fußsyndrom, bestimmten Neuropathien oder Querschnittsyndromen möglich.
Auch Nagelspangenbehandlungen bei eingewachsenen Zehennägeln können bei entsprechender Indikation verordnet werden.
Nicht jede podologische Behandlung ist automatisch eine Kassenleistung.
Bei medizinisch orientierten Fußbehandlungen kommt der Hygiene eine besondere Bedeutung zu.
Podologische Praxen müssen die jeweils geltenden hygienerechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere geeignete Verfahren zur Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation wiederverwendbarer Instrumente.
Die fachgerechte Instrumentenaufbereitung, die Hygiene der Behandlungsräume und die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen dienen der Sicherheit von Patienten und Behandelnden.
Auch regelmäßige fachliche Fortbildungen sind ein wichtiger Bestandteil einer qualitätsorientierten podologischen Versorgung. Für die Abrechnung bestimmter Heilmittel bestehen zudem vertraglich geregelte Fortbildungsanforderungen.
In unserer Praxis FUSSFUERSORGE verbinden wir podologische Fachkompetenz mit individueller Betreuung und einem hohen Anspruch an die Qualität unserer Behandlungen.
Die Praxis wird von Monika Kriescher geleitet und blickt auf eine besondere Geschichte zurück: Sie entstand ursprünglich als interdisziplinäre Praxisgemeinschaft einer Podologin und eines Fußchirurgen.
Die enge Verbindung zwischen medizinischem Fachwissen, Prävention und podologischer Behandlung prägt unser Verständnis von Fußgesundheit bis heute.
Unser Ziel ist es, Sie fachkundig zu beraten, bestehende Fußprobleme im Rahmen unserer Behandlungsmöglichkeiten zu versorgen und mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen.
Vertrauen Sie Ihre Füße qualifizierten Händen an.
FUSSFUERSORGE – Podologische Praxis Monika Kriescher
Friedrich-Ebert-Allee 100
52066 Aachen
Telefon: 0241 9690924
FUSSFUERSORGE – gut zu wissen, worauf Sie stehen!